Ausbildung Führerschein Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige und Dreirädrige Kleinkrafträder und Fahrrad mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³
Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4kw
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50cm³
andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung max. 4 kW
Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW
Leermasse (ohne Batterie) max. 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von Kleinkrafträdern nach ehemaligen DDR Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), wenn diese vor dem 01.03.1992 erstmals in Verkehr genommen sind (Erstzulassung).